Regierung legt Immissionsschutz-Verordnung für Großfeuerungsanlagen vor
Berlin: (hib/RAB) Mit einer Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen will die Regierung eine EU-Richtlinie über die Begrenzung von Schadstoffemissionen in die Luft in innerstaatliches Recht umsetzen. In der Regierungsvorlage heißt es, mit der Verordnung solle außerdem die noch bestehende Lücke verringert werden, die nach einer EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide bis zum Jahre 2010 bestehe. Auch solle ein Beitrag dazu geleistet werden, die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit mit Blick auf Stickstoffoxide und Partikel einzuhalten. Weiter heißt es, die Verordnung orientiere sich an einer Gemeinschaftsstrategie gegen die Versauerung durch Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Langfristiges Ziel sei es, die Emission dieser Schadstoffe so weit zu vermindern, dass es bei Depositionen und Konzentrationen zu einer Unterschreitung der kritischen Eintragungsraten und Konzentrationen kommt. Außerdem gehe es darum, die Menschen wirksam gegen anerkannte Gesundheitsrisiken durch Luftverschmutzung zu schützen. Die Regierung schreibt, da Großfeuerungsanlagen erheblich zu den Emissionen von Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden beitragen, müssten diese möglichst vermieden werden.