Regierung: Positivliste für Arzneimittel ist keine Innovationshürde
Berlin: (hib/RAB) Die geplante Positivliste für Arzneimittel ist nach Auffassung der Bundesregierung keine Innovationshürde, da nahezu alle neuartigen, unter Patentschutz stehenden Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen im Entwurf der Arzneimittel-Positivliste (15/800) berücksichtigt seien. Dies geht aus der Antwort der Regierung (15/1082) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/978) hervor. Vielmehr setze die Positivliste Anreize, dass die pharmazeutische Industrie ihre Anstrengungen stärker auf echte Innovationen mit therapeutischen Vorteilen konzentriert. Weiter schreibt die Regierung, mit der Liste könne rascher auf Veränderungen von Märkten und auf neue Erkenntnisse reagiert werden. Die Nichtaufnahme oder die eingeschränkte Aufnahme von Arzneimitteln in die Positivliste könne aber zu Veränderungen im Arzneimittelmarkt führen. Allerdings seien die Auswirkungen auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt nicht genau vorhersehbar. Auch ist die Regierung davon überzeugt, dass die Positivliste keine dirigistische Maßnahme mit Wettbewerbsnachteilen für die standortgebundene pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik ist. Sie weist darauf hin, dass in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Positivlisten eher die Regel als die Ausnahme seien. Auch bestehe kein Anlass zu der Sorge, dass die Arzneimittelliste die ausreichende Versorgung von Patienten mit individuell wirksamen Arzneimitteln gefährdet. Somit könne nicht von einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Bevölkerung ausgegangen werden. Weiter geht die Regierung davon aus, dass die Arzneimittel-Positivliste nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Gesetzentwurf sei so ausgestaltet worden, dass er nicht zustimmungsbedürftig sei, heißt es in der Antwort.