Bundesrat will Kinder- und Jugendhilfe kostendämpfend umgestalten
Berlin: (hib/BES) Angesichts der Finanznot der Kommunen will der Bundesrat das 1991 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz novellieren. Ziel sei es, Kosten zu dämpfen und "stärker als bislang" die knapper werdenden Ressourcen ziel- und zweckgerichtet einzusetzen, "damit auch die jungen Menschen von morgen eine Chance auf positive Entwicklungsbedingungen haben", so die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (15/1406). Auch wenn sich das geltende Recht "in seinen Zielsetzungen dem Grunde nach" bewährt habe, zeige sich in der Praxis jedoch die Notwendigkeit, einige Bereiche des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf den Prüfstand zu stellen und die Kosten-Nutzen-Relation zu hinterfragen. Der Kostenanstieg in der Jugendhilfe ist nach Angaben der Länderkammer seit Inkrafttreten des Gesetzes enorm. Im Einzelnen schlägt der Bundesrat vor, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte junge Menschen an die Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche anzugleichen, den Leistungsrahmen für junge Volljährige auf die Fälle einzuschränken, in denen eine Jugendhilfemaßnahme bereits vor Volljährigkeit begonnen hat und die Anrechnung des Kindergeldes bei der Erhebung eines Kostenbeitrages für Jugendhilfeleistungen anzurechnen, wenn das Jugendamt den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellt. Darüber hinaus sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut, Länderkompetenzen gestärkt oder zurückgeholt sowie durch Deregulierungsmaßnahmen der Vollzug optimiert werden. Trotz der Ausgabensenkungen, die laut Gesetzentwurf auf rund 150 bis 250 Millionen Euro geschätzt werden, sei mit dem Vorschlag kein "Kahlschlag" verbunden, unterstreicht die Ländervertretung in der Begründung.
In ihrer Stellungnahme stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Bundesrates zu, dass sich das Kinder- und Jugendhilfegesetz bewährt habe und begründet den Anstieg der Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe unter anderem mit dem seit 1992 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Außerdem sei die Kostensteigerung auf eine verstärkte Inanspruchnahme verschiedener Formen der Hilfen in der Erziehung zurückzuführen. Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf bei der finanziellen Ausgestaltung der Jugendhilfe. So sei es angezeigt, die Zielgenauigkeit gesetzlicher Vorschriften in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und anzupassen. Leistungskürzungen sind nach Ansicht der Bundesregierung aber nur dann vertretbar, wenn Familien und jungen Volljährigen zugemutet werden kann, mehr Verantwortung zu übernehmen und sofern die Kürzungen nicht zur Verschärfung und Verlagerung von Problemen auf andere Sozialleistungssysteme und Institutionen führen.