46 Abgeordnete fordern ein Wahlrecht von Geburt an
Berlin: (hib/GER) Kinder und Jugendliche sollen von Geburt an wählen dürfen. 46 Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Fraktionen verlangen in einem Antrag (15/1544), dass die Altersmindestgrenze des Wahlrechts von 18 Jahren aufgehoben wird, damit Familien, insbesondere kinderreiche, stärker im politischen Willensbildungsprozess berücksichtigt werden. Wer Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich vorenthalte, heißt es im Antrag, stelle nicht nur die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage, sondern entziehe gerade der zukunftsabhängigen Generation das Mitbestimmungsrecht. Auf Grund der demographischen Entwicklung, wodurch Schätzungen zufolge im Jahr 2030 jeder dritte Bundesbürger 60 Jahre oder älter sein wird, verschlechtere sich die politische Interessenvertretung der jüngeren Generation zunehmend. Die Zukunft der Familie und damit der Gesellschaft sei nur zu sichern, wenn der Familie durch das uneingeschränkte Wahlrecht die Chance gegeben würde, stärkeren Einfluß auf politische Entscheidungen nehmen zu können. Dabei sollen die Kinder zwar Inhaber des Wahlrechts sein, sofern erforderlich sollen aber die Sorgeberechtigten die Rechte ihres Kindes in dessen Interesse wahrnehmen können.