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198/2003
Stand: 24.09.2003
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Beschränkte Einsichtnahme in Betreibervertrag zur Lkw-Maut gefordert

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung und das Betreiberkonsortium Toll Collect sollen dem Verkehrsausschuss den Betreibervertrag zur Lkw-Maut und ergänzende Absprachen in den Teilen zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen, die für eine haushaltsrechtliche Beurteilung der Verträge relevant sind. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Mittwochvormittag mehrheitlich angenommen. Es soll Auskunft erteilt werden über die Vertragsbestandteile zu den Bereichen Zahlungsmodalitäten, Leistungsverpflichtungen, Gewährleistungen, Schadenersatz und Vertragsstrafenregelung sowie Zeitpläne. Auf Informationen über solche Bestandteile, die wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- und Steuergeheimnisse umfassen, soll dagegen verzichtet werden, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Ein weiter gehender, gemeinsamer Antrag der Oppositionsfraktionen, in dem eine vollständige Offenlegung des Betreibervertrages und ergänzender Absprachen gefordert wurde, wurde dagegen von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Die Sozialdemokraten begründeten den Koalitionsantrag auf begrenzte Einsichtnahme in den Vertrag damit, dass in erster Linie die Vertragsbestandteile für das Parlament von Interesse seien, die für eine Beurteilung der Auswirkungen für den Bundeshaushalt von Relevanz seien. Vertragsbestandteile, die Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse beträfen, seien dagegen nicht von Interesse. Auch Bündnis 90/Die Grünen warnten die Opposition vor einer "Alles-oder-nichts-Strategie". Dies könne letztlich dazu führen, dass die Öffentlichkeit gar nichts erfährt, da Toll Collect zu einer so weitreichenden, möglicherweise Betriebsgeheimnisse betreffenden Offenlegung nicht bereit sei. Man dürfe dem Betreiberkonsortium eine Ablehnung durch zu weit gehende Forderung auch nicht zu leicht machen.

Die Oppositionsfraktionen bestanden dagegen auf einer vollständigen Information über die Inhalte des gesamten Vertrages. Würde der Bundesregierung und Toll Collect die Auswahl überlassen, welche Bestandteile des Vertrages veröffentlicht werden sollen, stelle dies eine nicht zu akzeptierende Einschränkung der Kontrollrechte des Parlaments dar. Ergänzend wies die FDP darauf hin, sie stehe einer beschränkten Einsichtnahme auch deshalb sehr skeptisch gegenüber, da die bisherigen Angaben zu Zahlen und Zeitplänen alle nicht gestimmt hätten. Man sei daher nicht bereit, für einen nur teilweise offen gelegten Vertrag politisch die Mitverantwortung zu übernehmen. Die Union wollte zudem wissen, ob die Bundesregierung ihrerseits zu einer vollständigen Offenlegung der Verträge bereit sei und wie Toll Collect in den bisherigen Gesprächen auf den Wunsch reagiert habe, die Verträge gegenüber dem Fachausschuss offen zu legen.

Die Bundesregierung machte deutlich, dass sie kein Interesse habe, bestimmte Vertragsbestandteile dem Parlament vorzuenthalten. Sie sei bereit, den Vertrag vollständig zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Das Betreiberkonsortium habe jedoch in den bisherigen Gesprächen auf einer Wahrung der vereinbarten Vertraulichkeit bestanden. Würde die Bundesregierung die Verträge ohne Zustimmung von Toll Collect offenlegen, mache sie sich strafbar. Die vorgelegten Anträge kollidierten zwar beide mit der vereinbarten Vertraulichkeitsklausel, man werde aber in jedem Fall den Beschluss des Ausschusses als Grundlage für die weiteren Gespräche mit der Betreibergesellschaft betrachten, so die Bundesregierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_198/03
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