Tierarzneimittelgesetz mit Blick auf den Verbraucherschutz ändern
Berlin: (hib/RAB) Das Tierarzneimittelgesetz soll praxisgerecht geändert werden, um den Tier- und Verbraucherschutz zu verbessern. In einem Antrag der FDP (15/1596) heißt es, die seit November 2002 geltenden Regelungen böten ein hohes Maß an Missverständlichkeit und Praxisferne. Die Folgen seien Rechtsunsicherheit, mangelndes Unrechtsbewusstsein bei Bagatellverstößen sowie kaum zumutbare Mehrbelastungen für Tierärzte und -halter. Die Fraktion will das Arzneimittelgesetz so ändern, dass unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eine klare Grenzziehung zwischen lebensmittelliefernden Tieren und reinen Gesellschafts- und Sporttieren vorgenommen wird. Darüber hinaus sollen Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen geschaffen werden, die Fütterungsarzneimittel herstellen. Auch soll ein einfaches Überwachungs- und Kontrollinstrumentarium installiert werden, das einen Überblick über den Verbleib von eventuellen Restmengen der Arzneimittel gewährleistet.