Regierung will Verfütterungsverbotsgesetz ergänzen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (15/1668) das Verfütterungsverbotsgesetz ergänzen. Darin soll das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften des Verfütterungsverbotsgesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu streichen oder in ihrem Wortlaut einem verbleibenden Anwendungsbereich anzupassen, soweit sie durch den Erlass entsprechender Vorschriften in unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich dieses Gesetzes unanwendbar geworden sind. Mit der Ergänzung solle sichergestellt werden, dass der Anwendungsvorrang unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft bundeseinheitlich gewahrt bleibt, heißt es zur Begründung. Anlass für die Änderung ist ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission, mit dem die EG-rechtlichen Grundlagen des Verfütterungsverbotes zunächst in ihrer Gültigkeit verlängert und als dann durch Übernahme inhaltlich ähnlicher, nunmehr unbefristeter Regelungen in den Anhang der TSE-Verordnung zum 1. September 2003 ersetzt werden sollen.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, das Mitgestaltungsrecht der Länder auf dem sensiblen Gebiet des Verfütterungsverbots müsse erhalten bleiben. Insbesondere könne der Länderkammer das Mitwirkungsrecht nicht allein aus Gründen der Zeitersparnis dauerhaft entzogen werden. Die Bundesregierung kann dagegen eine Beschränkung der Mitgestaltungsrechte des Bundesrates durch die vorgeschlagene Änderung nicht erkennen. Bei einem unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft hätten weder Bundesregierung noch Bundesrat eine Möglichkeit, auf den Rechtsakt inhaltlich einzuwirken, heißt es in ihrer Gegenäußerung.