Vereinigung von Landesversicherungsanstalten angestrebt
Berlin: (hib/GER) Der Bundesrat plant durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (15/1672) eine Rechtsgrundlage zur Vereinigung von Rentenversicherungsträgern zu schaffen mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Anstalten zu verbessern. So soll das Sechste Buch Sozialgesetzbuch um Regelungen zur Vereinigung von bis zu drei Landesversicherungsanstalten ergänzt werden. Die fusionswilligen Landesversicherungsanstalten sollen sich dem Entwurf zufolge wahlweise auf zwei Wegen zusammenschließen können. So kann eine Vereinigung auf Beschluss der Vertreterversammlungen mit der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde beschlossen werden oder aber durch die Rechtsverordnung einer oder mehrerer Landesregierungen. Den Interessen der Länder insbesondere an der Erhaltung der Arbeitsplätze würde dadurch Rechnung getragen, dass hinsichtlich der prozentualen Aufteilung des Stellenvolumens bei und nach der Fusion eine Genehmigung durch die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden der beteiligten Länder vorgesehen wird.
In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, sie begrüße grundsätzlich diese Gesetzesinitiative. Zwar sei eine Ermächtigungsgrundlage keine zwingende Voraussetzung für die zur Zeit von den Selbstverwaltungen vieler Landesversicherungsanstalten geplanten Zusammenschlüsse. Sie schaffe aber Rechtsklarheit für die betroffenen Selbstverwaltungsgremien sowie Landesbehörden und bilde einen Anreiz für weitere Fusionen von Landesversicherungsanstalten.