Antragfristen der Rehabilitierungsverfahren bis Ende 2007 verlängern
Berlin: (hib/BOB) SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsverfahren um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2007 verlängern. Die drei Fraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (15/1975) vorgelegt. Die Abgeordneten führen aus, trotz mehrfacher Verlängerung der Fristen seien die Antragszahlen auch nach der letzten Fristverlängerung im Jahr 2001 nicht gravierend zurückgegangen. Wenige Monate vor Ablauf der Fristen sei vielmehr festzustellen, dass sich die Antragseingänge insgesamt nach wie vor auf einem relativ gleichbleichend hohen Niveau bewegen. Es sei deshalb davon auszugehen, dass immer noch eine nicht geringe Zahl potenziell Berechtigter keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt habe. Ihnen, so die drei Fraktionen, solle durch eine nochmalige Verlängerung der Antragsfristen in allen drei Rehabilitierungsgesetzen die Möglichkeit erhalten bleiben, sich über ihre Ansprüche zu informieren und entsprechende Anträge zu stellen.
Die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz für in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigte Verfolgte seien letztmalig im Jahr 1997 angehoben worden. Ihren Zweck, den von der politischen Verfolgung besonders schwer betroffenen Opfern einen gewissen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren, erfüllten sie in der derzeitigen Höhe nicht mehr angemessen. Deshalb, so die Antragsteller, wollen sie die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 300 DM (153,39 Euro) auf 184 Euro monatlich und für betroffenen Rentenbezieher von 200 DM (102,26 Euro) auf 123 Euro pro Monat anheben. Die Kosten, die aufgrund der Verlängerung der Antragsfristen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entstünden, werden auf circa 24,5 Millionen Euro geschätzt. Hiervon erstattet der Bund den Ländern 65 Prozent. Die Erhöhung der Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden eine jährliche Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in Höhe von schätzungsweise 233.000 Euro nach sich ziehen. Die Haushalte der Länder würden mit circa 155.300 Euro mehr belastet.