Alle vier Fraktionen wollen eine Modernisierung des Kostenrechts
Berlin: (hib/BOB) Alle vier im Bundestag vertretenen Fraktion möchten strukturelle Änderungen beim Kostenrecht vornehmen, damit dieses transparenter und einfacher gestaltet werden kann. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf (15/1971) vorgelegt. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie die Entschädigungssätze für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer sowie ehrenamtliche Richter seien zuletzt durch das Kostenrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 1994 angehoben worden und "bedürfen daher dringend der Anpassung". Bei dem Bereich des Gerichtskostengesetzes schlagen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter anderem folgende strukturelle Änderungen vor: Im Hinblick auf die angestrebte Verbesserung der Übersichtlichkeit der Gerichtskostenregelungen sollen die arbeitsgerichtlichen Wert- und Kostenvorschriften in das Gerichtskostengesetz eingestellt werden. Ferner solle das Pauschalgebührensystem auf alle Rechtszüge und die Verfahren aller Zweige der Gerichtsbarkeit ausgedehnt werden.
Für den Bereich der Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie der Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern und von Zeugen sehe die Reform unter anderem folgende Schwerpunkte vor: Das den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Entschädigungsprinzip solle durch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt werden, das an dem Bild der selbstständig und hauptberuflich Tätigen orientiert ist. Die Kilometerpauschale solle für alle Berechtigten auf einheitlich 30 Cent erhöht werden. Die Neustrukturierung des Vergütungsrechts würde für die Anwaltschaft zu einer angemessenen Erhöhung ihrer Einnahmen führen. Vorgesehen sind unter anderem, bisher gebührenrechtlich nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten wie beispielweise Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und Zeugendbeistand zu erfassen. Die Vergütungsregelungen sollten leistungsorientierter ausgestaltet werden, beispielsweise durch eine verbesserte und differenzierte Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, eine Verbesserung der Vergütung der Pflichtverteidiger sowie eine Neustrukturierung der Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeldverfahrens.
Die Neuordnung der Gerichtsgebühren führte bei den Ländern zu Mehreinnahmen in einer Größenordnung von circa 111 Millionen Euro, beim Bund zu Mehreinnahmen von etwa 2 Millionen Euro. Durch die Neuordnung des Rechtsanwaltsvergütungsrecht, der Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie der Entschädigung von Zeugen, ehramtlichen Richtern entstünden den Ländern Mehrausgaben im Höhe von etwa 107 Millionen Euro. Dem Bund werde mit Mehrausgaben von rund 1 Million Euro belastet.