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256/2003
Stand: 17.11.2003
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Union fordert bessere Rahmenbedingungen für den beruflichen Wiedereinstieg

Familie/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung soll Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienzeit besser fördern. Dafür spricht sich in einem Antrag (15/1983) die CDU/CSU-Fraktion aus. Ein wichtiges Ziel müsse dabei die Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung von Frauen sein, so die Abgeordneten. Dafür seien Weiterbildungsmaßnahmen nach Familienphasen, eine gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern sowie gleicher Lohn für gleiche Arbeit Voraussetzung. Entscheidend für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben seien insbesondere vielfältige und bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung für alle Altersgruppen. Konkret fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, innovative, maßgeschneiderte Konzepte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu fördern. Dazu gehörten flexible Arbeitszeiten, Ausbau von Telearbeitsplätzen, mobile Techniken rund um die Heimarbeit, Weiterbildungsangebote, auch im Verbund mit Kammern und Volkshochschulen. Für förderungswürdig befindet die Union auch Modellversuche wie "job rotation".

Die Exekutive soll nach Vorstellungen der Antragsteller auch die künftigen Jobcenter verpflichten, Familien mit Kindern bei der Suche nach geeigneten Beschäftigungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu unterstützen. Zudem sollten auch Forschungsvorhaben zur Messbarkeit von Familienkompetenzen gefördert werden, schreibt die Fraktion. Dies könnte Frauen und Männern helfen, ihre in der Familienarbeit erworbenen und von Arbeitgebern gewünschten sozialen Kompetenzen wie Teambereitschaft, Organisationsfähigkeit oder Konfliktmanagement bei den Verhandlungen um berufliche Positionen gezielt einzubringen. Schließlich fordern die Parlamentarier, Maßnahmen der Wirtschafts- und Arbeitsförderung konsequent unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf beide Geschlechter durchzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_256/01
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