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261/2003
Stand: 25.11.2003
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Auch Union stimmt höherer Vergütung für Solarstrom zu

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/VOM) Der Umweltausschuss hat am Dienstagvormittag mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen dem Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG, 15/1974) in geänderter Fassung zugestimmt. Damit soll die Vergütung für Strom aus Solarenergie künftig mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die FDP lehnte den Entwurf ab. Die Koalition hatte ihn damit begründet, dass derzeit der wirtschaftliche Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie nicht mehr gewährleistet sei und ein erheblicher Rückgang der Nachfrage nach diesen Anlage drohe. Da die mittelständisch geprägte Photovoltaikindustrie sensibel auf Marktentwicklungen reagiere, müsse sie noch vor einer "Gesamtnovellierung des EEG" unterstützt werden. Der vergleichsweise hohe Vergütungssatz sei dadurch gerechtfertigt, dass die betreffenden Technologien relativ jung seien und die erforderliche Marktdynamik erst langsam in Gang komme. Die Novelle werde voraussichtlich zu sinkenden Produktionskosten führen, so dass die Vergütungssätze ab 2005 wieder um fünf Prozent sinken könnten. Der Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung solle deutlich erhöht werden, um deren Anteil am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahre 2010 mindestens zu verdoppeln. Durch den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, Union und Bündnisgrünen wird der Vergütungssatz für bestimmte Anlagen gesenkt.

Wie die SPD in der Sitzung betonte, handelt es sich bei der Photovoltaik um die vielseitigste Technologie. Dabei gehe es auch um Gewerbeförderung. Der unbürokratische Förderansatz solle beibehalten bleiben. Die Psychologie in der Dritten Welt sei so, dass diese Staaten Erneuerbare-Energie-Technologien nur akzeptierten, wenn die Industrieländer vorangehen. Die Union begründete ihre Zustimmung damit, dass es hier auch um Industriepolitik und um die Zustimmung zur Photovoltaik gehe. Es handele sich um ein Vorschaltgesetz, nicht um die große EEG-Novelle, bei der zu erörtern sein werde, wie internationale Mechanismen eingebaut werden können. Die FDP erklärte, sie wolle eine Steigerungsrate festlegen, wie viel erneuerbare Energie im Stromnetz nachgewiesen werden muss. Es müsse zu einem Wettbewerb Erneuerbarer Energien untereinander kommen.

Die Liberalen wollen nach eigener Aussage eine Verknüpfung mit der Entwicklungspolitik und der internationalen Klimapolitik herstellen und der Photovoltaik eine Chance einräumen. Man müsse darüber nachdenken, wie man erneuerbare Energien nicht nur unter ökologischen, sondern auch unter ökonomischen und sozialen Gesichtpunkten vernünftig fördert. Diese Aspekte würden jetzt nicht berücksichtigt. Bündnis 90/Die Grünen bejahten die Verknüpfung zur Entwicklungspolitik und sagten, dies geschehe bereits. Die Bundesregierung habe eine Exportoffensive gestartet. Eine internationale Konferenz über erneuerbare Energien und die Schaffung einer internationalen Energieagentur seien der richtige Weg, so die Bündnisgrünen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_261/03
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