Neun Sachverständige erörtern Rechte von Opfern im Strafverfahren
Berlin: (hib/BOB) Die Stärkung der Rechte von Opfern im Strafverfahren steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 10. Dezember. Zwei Gesetzentwürfe liegen dazu vor, einer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/1976) und einer der CDU/CSU (15/814). Neun Sachverständige sind dazu eingeladen, unter anderem Universitätsprofessoren, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins und ein Vertreter des Arbeitskreises der Opferhilfen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.