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270/2003
Stand: 09.12.2003
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Polizei erhält durch Kontrollen im Milieu Kenntnis von Menschenhandel

Familie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Polizei erhält überwiegend durch Kontrollen im Milieu Kenntnis von Menschenhandelsdelikten. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2065) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1938). Die Bundesländer hätten eigene Konzepte zur Bekämpfung des Menschenhandels erarbeitet. In den letzten Jahren seien Polizistinnen und Polizisten deutlich für die besondere Rolle der Opfer im Menschenhandel sensibilisiert worden. Dies sei unter anderem erreicht worden durch Fachlehrgänge beim Bundeskriminalamt und auch in verschiedenen Bundesländern. In diesen Lehrgängen spiele die Opferproblematik und die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen eine herausragende Rolle, so die Regierung. Bei Razzien würden potenzielle Opfer des Menschhandels auf die Möglichkeit hingewiesen, mit spezialisierten Fachberatungsstellen Kontakt aufzunehmen. Bei Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes werde den Opfern regelmäßig ein Kontakt zu einer Fachberatungsstelle vermittelt. In besonderen Einzelfällen könne das Opfer in ein spezielles Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Der Bund bezuschusst den Angaben zufolge jährlich die "Vernetzungstreffen" der Beratungsstellen sowie die Geschäftsstelle des bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) in Potsdam, um den Erfahrungstausch und Synergien zwischen den einzelnen Beratungsstellen zu fördern. Die vom Bundesfamilienministerium 1997 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Frauenhandel befasse sich mit der Finanzierung der Arbeit der Fachberatungsstellen. Ziel sei es, die Länder dazu zu bewegen, eigene Fonds einzurichten, aus denen die Kosten finanziert werden können. Zudem finanziere die Regierung aus den Mitteln des Aktionsprogramms 2015 zur Armutsbekämpfung ein Projekt gegen Frauenhandel mit 2 Millionen Euro bis Ende 2005.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_270/04
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