Über Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens beraten zwei Arbeitsgruppen
Berlin: (hib/BOB) Zwei Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu den Problemen "Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung" einerseits und der "Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrecht/des Zwangsvollstreckungsverfahrens" andererseits werden am 16. Dezember 2003 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/2116) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2031) hervor. Dabei werde die Frage einer Neukonzeption des Gerichtsvollzieherberufs einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Privatisierung erörtert. Ob und inwieweit die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens möglich und im Interesse einer effektiven Zwangsvollstreckung sinnvoll ist, hänge von einer Reihe von Problemen ab, so die Bundesregierung weiter. Maßgeblich seien dabei sowohl verfassungsrechtliche Fragen, Probleme einer Erweiterung des Aufgabenbereichs von Gerichtsvollziehern, der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Länderhaushalte und Vollstreckungskosten bis hin zu Fragen der Staatsaufsicht, des Haftungsrechts, der Rekrutierung und Ausbildung von Gerichtsvollziehern. Diese Fragen würden gemeinsam mit den Landesjustizverwaltungen in den genannten Arbeitsgruppen geklärt. Das Ergebnis dieser Erörterung sei abzuwarten.