Gesetzentwurf zum EU-Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit vorgelegt (15/2145). Mit dem Vertragsgesetz, dass noch am Donnerstag vom Parlament an den Innenausschuss überwiesen wird, sollen die im Grundgesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die Begründung der völkerrechtlichen Bindung im Hinblick auf dieses europäische Übereinkommen geschaffen werden. In der Begründung heißt es, der Europarat befasse sich seit über 30 Jahren mit Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Seitdem im Jahr 1963 das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatlichkeit und über die Wehrpflicht von so genannten "Mehrstaatern" zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, habe sich immer deutlicher abgezeichnet, dass das Übereinkommen bestehende Probleme besonders im Bereich mehrfacher Staatsangehörigkeit nicht ausreichend regelt. Die Bundesrepublik Deutschland habe das europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit am 4. Februar 2002 unterzeichnet. Darin werde dargelegt, dass das Übereinkommen von großer Bedeutung für die Fortentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts auf europäischer Ebene ist. Mit dem Vertragswerk werden danach nicht nur bestehende völkervertragliche Regelungen aufgegriffen und ergänzt, sondern es finde erstmals eine umfassende völkervertragsrechtliche Regelung staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen statt. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen werde deutlich, dass sich Deutschland zu den festgeschriebenen europäischen Standards bekennt und eine europaweite Angleichung grundlegender staatsangehörigkeitsrechtlicher Prinzipien und Regelungen für wünschenswert erachtet.