Union nimmt den EU-Emissionshandel unter die Lupe
Berlin: (hib/VOM) Den Handel mit Treibgasemissionen, der zum 1. Januar 2005 in der Europäischen Union starten soll, nimmt die CDU/CSU-Fraktion zum Anlass für eine Kleine Anfrage (15/2201). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung bis Ende März 2004 trotz des "sehr engen Zeitrahmens" endgültige Daten für den "nationalen Allokationsplan" nach Brüssel senden kann. Der Emissionshandel soll auf nationaler Ebene im Wesentlichen im Rahmen dieses Allokationsplans umgesetzt werden, der die Regeln und Kriterien für die Emissionsrechte festlegt. Dieser Plan muss der Anfrage zufolge bis zum 31. März 2004 der EU-Kommission vorgelegt werden. Die Fraktion fragt ferner nach dem Rechtsschutz gegen Entscheidungen, die auf dem nationalen Allokationsplan beruhen. Gefragt wird überdies, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Ökosteuer mit dem Emissionshandelssystem vereinbar sind. Auch soll die Regierung möglichst garantieren, dass es verlässliche Regeln sowohl in der Einführungsphase als auch nach 2012 gibt, damit die Wirtschaft Planungssicherheit erhält. Ebenso soll die sie den bürokratischen Mehraufwand und die Mehrkosten für die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen beziffern. Die Abgeordneten fragen zudem, wie und wo Emissionsrechte gehandelt werden sollen, ob diese Rechte als Wertpapiere deklariert werden und wie die Rechte zuzuteilen sind. Auch ob es möglich sein wird, dass Anlagenbetreiber ihre Emissionsrechte gemeinsam einem Treuhänder übergeben, möchte die Fraktion erfahren. Schließlich wird gefragt, wie die Emissionsrechte bei der Zusammenführung von Anlagen behandelt werden und was mit den Emissionsrechten stillgelegter Anlagen passiert.