Koalition signalisiert Gesprächsbereitschaft beim Alterseinkünftegesetz
Berlin: (hib/VOM) Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) hat am Mittwochmittag im Ausschuss an alle Fraktionen appelliert, bei der Beratung des Alterseinkünftegesetzes zu einem Konsens zu kommen. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen (15/2150) sieht die Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung stufenweise ab 2005, Vereinfachungen bei der Riester-Rente und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge vor. Die CDU/CSU machte deutlich, dass der Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig sei. Die Koalition müsse daher erklären, welchen Veränderungsspielraum sie habe, um im Ausschuss die strittigen Punkte zu klären. Unbestritten sei, dass die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt werden soll. Differenzen bestünden dagegen bei den Details der Neuregelung. Die Sozialdemokraten sagten, dies sei die "Stunde des Parlaments" und sicherten Gesprächsbereitschaft in allen Streitfragen zu. Wenn ein Vermittlungsverfahren vermieden werden könne, gebe es mehr Zeit für eine ausführliche Beratung im Ausschuss.
Auf Fragen aus der Unionsfraktion nach einer möglichen Doppelbesteuerung von Alterseinkünften erklärte die Bundesregierung, die Öffentlichkeit werde durch Aussagen aus der Wissenschaft und von Verbänden verunsichert, die auf falschen Annahmen basierten. Sie habe diese Aussagen über eine Doppelbesteuerung immer zurückgewiesen. Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung ab 2005 müssten etwa 1,3 Millionen Rentner mehr als bisher, insgesamt 3,3 Millionen Rentner, Einkommensteuer bezahlen. Dies entspreche etwa 22 Prozent aller Rentner. Einem Quellensteuerabzugsverfahren erteilte die Regierung eine Absage. Es sei nicht sinnvoll, ab 2005 eine Quellensteuer von der Rente einzubehalten mit der Folge, dass Millionen von Rentnern eine Steuererklärung abgeben müssten, von denen der überwiegende Teil ohnehin keine Steuer zu bezahlen hätte. Die Regierung favorisiere hingegen das Modell, wonach die Rentenversicherungsträger, also die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten, dem Finanzamt eine Mitteilung über die Höhe der zugeflossenen Rente übergeben und das Finanzamt daraufhin anhand von Plausibilitätskriterien überprüft, ob eine Steuerschuld besteht. Dies sei überwiegend dann der Fall, wenn zur Rente wesentliche andere Einkünfte hinzukommen. Die Quellensteuer hätte den Nachteil, so die Regierung weiter, dass den Rentenbeziehern Barmittel abgezogen würden, die später vom Finanzamt wieder zu erstatten wären. Die Länder würden dagegen ein solches Abzugsverfahren aus der Überlegung heraus befürworten, dass es im Nachhinein schwer einzuführen wäre und daher gleich mit Beginn der nachgelagerten Besteuerung eingeführt werden sollte. Aus der SPD kam der Hinweis, bei der Plausibilitätsprüfung könne auch herauskommen, dass zahlreiche Rentenbezieher bereits in der Vergangenheit eigentlich hätten Steuern zahlen müssen. Die Bündnisgrünen schlugen vor, sich Gedanken über eine Amnestie solcher "Steuerhinterzieher" zu machen.
Die Sozialdemokraten betonten im Übrigen, sie wollten keine Verschlechterung der betrieblichen Altersvorsorge herbeiführen. Dem entgegnete die Union, dass dann am Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht festgehalten werden könne. Die Liberalen kündigten Widerstand gegen die erweiterte Beitragspflicht für Direktversicherungen und Betriebsrenten an und sprachen in diesem Zusammenhang von einem "Eingriff in Vertrauenstatbestände". Aus der Union kam schließlich die Anregung, die nachgelagerte Besteuerung von der Neuregelung der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gesetzestechnisch zu trennen, um so das Beratungsverfahren besser in den Griff zu bekommen.