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036/2004
Stand: 11.02.2004
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Höchstpersönlichen Bereich vor unbefugten Bildaufnahmen schützen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Alle vier Fraktionen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (15/2466) vorgelegt, der zum Ziel hat, den höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereich vor unbefugten Bildaufnahmen ausreichend strafrechtlich zu schützen. Dazu wollen sie einen neuen Straftatbestand einführen, der Eingang in das Strafgesetzbuch finden soll. Dort soll es heißen, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinde, unbefugt Bildaufnahmen herstelle oder übertrage und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich verletze, werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso soll bestraft werden, wer eine durch eine solche Tat hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich mache. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP argumentieren, es sei nicht länger hinnehmbar, dass es nicht strafbar sei, eine Bildaufnahme von einer anderen Person ohne deren Einverständnis herzustellen und an eine dritte Person weiterzugeben. Dies stehe im Gegensatz zur Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes. Denn der höchstpersönliche Lebensbereich könne durch eine Bildaufnahme in gleicher Weise verletzt werden wie durch unbefugtes Abhören. Deswegen müsse diese Strafbarkeitslücke in gebotenem Maße geschlossen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_036/03
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