Über Jobs in Privathaushalten Auskunft geben
Berlin: (hib/VOM) Nach den Auswirkungen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/2489). Dieses Gesetz habe die Möglichkeit eröffnet, vor allem Frauen aus der Schwarzarbeit zu holen und sie im Geringfügigkeits- und Niedriglohnbereich wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Seither sei es Frauen wieder möglich, durch Mini-Jobs legal das Geld verdienen zu können, das sie oftmals dringend benötigten.
Die Regierung wird gefragt, wie viele Jobs seit dem 1. April 2003 entstanden sind, wie viele Frauen aus der Schwarzarbeit in legale Beschäftigungsverhältnisse wechselten und wie viele von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf den vollen Beitrag aufzustocken. Die Parlamentarier wollen wissen, wie die Regierung Arbeitnehmerinnen motivieren will, diesen Beitrag aufzustocken. Sie fragen ebenso, wie die Regierung die Forderung beurteilt, auch Leistungen der häuslichen Pflege in die Regelungen über haushaltsnahe Dienstleistungen einzubeziehen. Die Abgeordneten interessiert darüber hinaus, wie viele Haushalte das Haushaltsscheckverfahren in Anspruch genommen haben, wie viele Dienstleistungszentren es gibt, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, und wie viele davon aus Bundesmitteln gefördert werden. Schließlich soll die Regierung sagen, was sie künftig tun will, um Dienstleistungszentren und Dienstleistungsagenturen zu fördern.