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052/2004
Stand: 01.03.2004
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Bundesrat lehnt Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenversicherung ab

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der vorgesehene Nachhaltigkeitsfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung stößt auf die Ablehnung des Bundesrates. In der Stellungnahme der Länderkammer zu einem Regierungsentwurf (15/2562), der identisch ist mit einem Gesetzentwurf der Koalition (15/2149), heißt es, die Aufnahme eines solchen Faktors in die Rentenformel für sich allein ermögliche keine generationenrechte, leistungsgerechte und solidarische Rentenreform. Er berücksichtige mit dem Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern zwar auch das Geburtendefizit und ergänze insofern den Demografiefaktor, der allein der längeren Lebenserwartung Rechnung tragen würde. Eine familienpolitische Komponente sei aber nötig, da der Nachhaltigkeitsfaktor ansonsten Eltern die Lasten des Geburtendefizits aufbürde. Dies sei ungerecht und verwalte das demografische Problem lediglich, schreibt der Bundesrat. Er spricht sich dafür aus, im Rahmen einer nachhaltigen Rentenreform Verbesserungen für Familien durch Entlastungen bei der Beitragszahlung und eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung herbeizuführen.

Auch insgesamt lehnt der Bundesrat den Gesetzentwurf ab. Dieser enthalte zwar positive Ansätze, sei aber für eine nachhaltige Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichend. Der Bundesrat stellt fest, dass weniger als drei Jahre nach der letzten Rentenreform der Bundesregierung neuerliche Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung anstünden. Die Regierung trage durch diese schnelle Folge von offensichtlich unzureichenden Strukturreformen einerseits und kurzfristigen Notmaßnahmen anderseits entscheidend dazu bei, dass die Rentenversicherung einen erheblichen Vertrauensverlust erleide. Richtige Weichenstellungen des Gesetzentwurfes seien die Einführung des so genannten Nachhaltigkeitsfaktors zur Änderung der Rentenanpassungsformel und die Einschränkungen der Frühverrentungszeiten durch den späteren Beginn einer vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Nach Auffassung der Länderkammer ist es auch richtig, die Schwankungsreserve in eine so genannte Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwerts für die Schwankungsreserve auf 1,5 Monatsausgaben umzuwandeln. Der Bundesrat lehnt es dagegen ab, Bewertung der Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung abzuschaffen. Diese Änderung setzt nach Überzeugung der Ländervertreter ein falsches Signal gegen Qualifizierung und Ausbildung. Die Länderkammer setzt sich ein für eine Rentenreform, die unter anderem bereits kurzfristig durch geeignete Maßnahmen dem Trend zur Frühverrentung umkehrt. Die geringere Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen von nur 41,5 Prozent verschärfe das Finanzierungsproblem der sozialen Sicherungssysteme, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_052/03
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