Expertenrat zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien gefragt
Berlin: (hib/POT) Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen veranstaltet am Montag, dem 8. März, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2250) zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien. Das Hearing findet im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Raum 3.301) ab 11.00 Uhr statt. Mit dem so genannten "Europarechtsanpassungsgesetz Bau" soll das nationale Recht des Städtebaus und der Raumordnung an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) und die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der Europäischen Union angepasst werden.
Gegenstand der Anhörung sind ferner ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (15/360) zur Änderung des Paragraphen 246 des Baugesetzbuches, ein Antrag der Liberalen (15/2346) zum Thema "Weitgehende Planungserleichterungen bei Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien" und ein von 48 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und zwei Abgeordneten der FDP-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (15/513), mit dem das Baugesetzbuch geändert und die kommunalen Rechte bei Windkraftanlagen gestärkt werden sollen. Eingeladen sind Beigeordnete aus verschiedenen Kommunen, Wissenschaftler, Verbände der Wohnungsunternehmen, der Deutsche Bauernverband, die Bundesarchitektenkammer und der Zentralverband Gartenbau.