Gesetzentwurf für schlankeres Vergaberecht noch in diesem Jahr
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Verschlankung des Vergaberechts vorlegen. Dies kündigt sie in ihrer Antwort (15/2753) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2624) an. Am Grundsatz der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, will sie festhalten. Eine Arbeitsgruppe habe bereits Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung des Vergaberechts vorgelegt. Danach sollte es grundsätzlich vereinfacht und verschlankt werden, wobei die wettbewerbs-, investitions- und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung zu stärken sei. Auf zusätzliche Landesregelungen sollte nach dem Erlass bundeseinheitlicher Regelungen verzichtet werden. Gleichzeitig sollten vom EU-Recht vorgegebene Begriffe verwendet, Überregulierungen gestrichen und einzelne Regelungen über den Rechtsschutz verbessert werden.
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