Künftig Fahrerbescheinigungen an außereuropäisches Personal ausgeben
Berlin: (hib/SAS) Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs brauchen einer EG-Verordnung vom 19. März 2003 zufolge eine einheitliche europäische Fahrerbescheinigung. Dafür hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/2989) vorgelegt, mit dem das Güterkraftverkehrsgesetz geändert werden soll. So erhielten künftig solche Unternehmen auf Antrag eine Fahrerbescheinigung, wenn diese nachweisen müssten, dass sie Fahrpersonal aus Staaten beschäftigen, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörten. Die Regierung passe mit der Initiative das bestehende Güterkraftverkehrsgesetz an die europäische Rechtslage an. Neu bestimmt werde ebenfalls die Verpflichtung eines Unternehmers eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Begründet werde eine Neufassung damit, dass die Höhe der Versicherungssumme und eine genaue Umschreibung der Gefahren, die vom Versicherer übernommen werden, nicht ausdrücklich geregelt sei. Würde keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, könnten die Verantwortlichen mit einem Bußgeld belegt werden und somit führe die Vorschrift zu Anwendungsproblemen. Zudem hält die Bundesregierung an einer Freistellung land- und forstwirtschaftlicher Beförderungen fest. Allerdings sollten die Kontrollmöglichkeiten für Freistellungen im Rahmen von Straßenkontrollen verbessert werden.