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119/2004
Stand: 05.05.2004
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Gesetz zum stärkeren Schutz von Häfen vor Terror-Angriffen beschlossen

Ausschuss für Verkehr, und Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/SAS) Den Schutz von Menschenleben auf See und die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen verbessern ist das Ziel eines Gesetzes der Bundesregierung (15/2700), das der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung von Union und FDP beschlossen hat. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein in nationales Recht umgesetztes, 2002 geändertes internationales Übereinkommen von 1974, das den vorbeugenden Schutz vor terroristischen Anschlägen gewährleisten soll. Wie im Ausschuss berichtet, seien dafür ab dem 1. Juli dieses Jahres Häfen einzuzäunen und mit Infrarot-Kameras zu überwachen sowie die Zugangskontrolle zu verstärken. Auch seien für mit Sicherheitsfragen befasste Mitarbeiter laufende Fortbildungen zu gewährleisten.

Ein dazu von der CDU/CSU und FDP vorgelegter Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. Zwar teile man aus verkehrspolitischer Überzeugung grundsätzlich das Anliegen der Oppositionsfraktionen, so eine SPD-Abgeordnete, einer Zustimmung stünden jedoch haushalts- und finanzpolitische Überlegungen entgegen. Dem Entschließungsantrag zugrunde liegt die Forderung, bei der künftigen Sicherung von Hafenanlagen zwischen so genannten "Security"- und "Safety"-Maßnahmen zu unterscheiden. So äußerte die CDU/CSU die Befürchtung, dass infolge des Gesetzes ein Teil der hoheitlichen Aufgaben des Bundes und der Länder auf die Betreiber von Häfen umgewälzt werde. In der Folge könnte dies zu einer Erhöhung der Hafengebühren in Deutschland führen und damit die Wettbewerbsposition von Hafenbetreibern und Reedern im europäischen Kontext beeinträchtigen. Die Fraktionen beziehen sich auf Verbandsschätzungen, denen zufolge ab dem 1. Juli dieses Jahres auf deutsche Reeder Kosten in Höhe von 55 Millionen Euro zukämen. Weitere 34 Millionen Euro seien in den Folgejahren zu erwarten. Zu berücksichtigen sei, dass den Reedern die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vornehmlich der Eigensicherung und damit auch dem Schutz des Staates und seiner Bürger vor Terroranschlägen dienten. Deshalb dringen Christdemokraten und Liberale auf eine schärfere Trennung zwischen dem hoheitlichen Bereich "Security" und dem privatwirtschaftlich organisierten Bereich "Safety".

Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass es beim materiellen Gehalt der Sicherheitsmaßnahmen keinen Dissens gebe. Sie warben dafür, bei der Kostenanlastung noch einmal zu prüfen, wie sich dies auf die unterschiedlichen Verkehrsträger auswirke. Dabei dürfe ein Vergleich zwischen dem Luftverkehr und der Seeschifffahrt nicht fehlen. Die SPD regte eine Prüfung an, wie den Häfen auf anderem Wege mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit in der EU geholfen werden könne.

Einmütig beschlossen hat der Ausschuss eine Empfehlung zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen. Darin unterstützt er die Kritik von Bundesregierung und Länderkammer an dem Kommissions-Vorschlag als "zu weit gehend". Fordere er doch eine Ausdehnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen in den allgemeinen Hafenbereich hinein, formuliere Mitteilungspflichten der Nationalstaaten gegenüber der EU und den anderen Mitgliedstaaten und sehe Inspektionen durch die Kommission in den Häfen vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_119/04
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