Im Bundeshaus notiert: Preistransparenz für Energiekunden
Berlin: (hib/SAS) Regelungen zur Preistransparenz für Energiekunden sind nach Aussagen der Bundesregierung im Energiewirtschaftsgesetz, in der Bundestarifordnung Elektrizität, in den Verordnungen über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung beziehungsweise für die Gasversorgung von Tarifkunden und in der Preisangabenverordnung enthalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3030) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2875) mit. Gefragt, welche Informationen die Regierung über die Entwicklung der Energiepreise liefert, heißt es, Verbraucher könnten sich durch die Anbieter informieren. Durch Eingabe ihrer individuellen Daten könnten sich Kunden im Internet zügig einen Überblick über die Kosten des Strombezugs bei den verschiedenen Anbietern verschaffen.