Anhörung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Berlin: (hib/VOM) Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Abgabenordnung (15/904) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 26. Mai. Im Wesentlichen geht es bei der Befragung von Sachverständigen um einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf, der vorsieht, zusätzlich zur Änderung der Abgabenordnung auch das Einkommensteuergesetz zu ändern. Dabei geht es um Berufsausbildungskosten (Paragraphen 10, 12), um einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Paragraphen 24b, 42b) und um die Abführung der Kapitalertragsteuer (Paragraphen 44, 52). Die Koalitionsfraktionen wollen, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung, die nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, bis zur Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sind. Darüber hinaus wollen die Fraktionen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro im Jahr auf Fälle ausdehnen, in denen das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und dem Steuerpflichtigen dafür ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht. Alleinerziehenden Steuerpflichtigen entstünden auch bei einer Haushaltsgemeinschaft mit bereits volljährigen Kindern höhere Lebensführungskosten, da sich diese Kinder in der Regel nicht wie ein Lebenspartner oder Wohngemeinschaftsangehöriger an der Haushaltsführung beteiligen und dazu finanziell auch nicht in der Lage sind, heißt es in dem Änderungsantrag. Geladen sind 16 Sachverständige, darunter die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und dauert bis 16 Uhr.