Wagniskapitalfonds wollen vor allem Rechtssicherheit
Berlin: (hib/VOM) "Am wichtigsten ist die Rechtssicherheit", sagte Daniel Schmitz von Goldman Sachs und Co. am Montagnachmittag in einer nichtöffentlichen Anhörung des Finanzausschusses über die künftige steuerliche Erfassung der Beteiligungserträge von Fondsgesellschaftern. Anlass dafür waren Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften (15/1405) und von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Wagniskapital (15/3189). Beide Gesetzentwürfe wollen die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern gesetzlich regeln. Nach dem Willen des Bundesrates soll die steuerliche Erfassung des erhöhten Gewinnanteils von Fonds-Initiatoren ("carried interest") bei Beteiligungsverkäufen auch dann sichergestellt werden, wenn zwar die nominelle Kapitalbeteiligung des Initiators unter einem Prozent liegt, die Beteiligung am Veräußerungsgewinn aber höher ist. Durch die Neuregelung will der Bundesrat bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Verteilung von Einkünften oder Bezügen steuerlich anerkennen, wenn sie darauf zurückgeht, dass Beteiligte als Initiatoren besondere Leistungen für die Gesellschaft oder Gemeinschaft erbringen. Für die Initiatoren bedeutet dies, dass ihr "carried interest" in gleicher Weise behandelt wird wie der übrige Anteil an den Einkünften oder Bezügen, den sie entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis erhalten. Auch die Koalitionsfraktionen wollen die Rahmenbedingungen für die Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften attraktiver gestalten. Ihr Entwurf sieht vor, den "carried interest" künftig dem Halbeinkünfteverfahren zu unterwerfen, so dass nur 50 Prozent der Besteuerung unterliegen.
Die Sachverständigen aus den Reihen der Beteiligungsgesellschaften sowie Rechtsanwälte und Steuerberater gaben dem Bundesratsentwurf den Vorzug, weil darin die Einkunftsarten klar geregelt seien. Professor Wilhelm Haarmann aus München sagte, der Bundesratsentwurf bewege
sich in der Systematik des Steuerrechts, während der Koalitionsentwurf ein Sonderrecht für die Wagniskapitalbranche darstellen würde. Aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wagniskapitalmarktes solle hier das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden können. Die Sachverständigen verwiesen auf das international übliche Vorgehen, "carried interests" steuerlich als Veräußerungserlöse zu behandeln und nicht als Tätigkeitsvergütungen, wie dies das Bundesfinanzministerium in einem Erlass vom vergangenen Dezember festgelegt habe. Die Gesetzentwürfe sollen am Mittwoch im Finanzausschuss abschließend beraten und am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.