Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird geprüft
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/3561) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3369) mit. Konkrete Aussagen seien derzeit aber noch nicht möglich. Der Länderfachausschuss "Straßenbaurecht" sehe Beschleunigungsmöglichkeiten etwa beim Verfahrensmanagement der Behörden, vor allem durch mehr Personal bei den Planfeststellungsbehörden, einen Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Verwaltungen, die Konzentration des Prüfprogramms auf entscheidungsrelevante Aspekte oder eine Straffung bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Darüber hinaus würden Änderungen des Verfahrensrechts zum Beispiel bei Fristen, Erleichterungen bei der Ermittlung Betroffener oder bei Planänderungen vorgeschlagen. Allerdings wären dadurch Einbußen bei der Bestandskraft von Zulassungsentscheidungen zu befürchten, so die Regierung. Sie bezieht diese Vorschläge aber nach eigener Darstellung in ihre Überlegungen ein. Im Übrigen teile sie nicht die Einschätzung, dass der Verzicht auf eine Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes den Infrastrukturausbau in den neuen Ländern gefährden würde. Die durchschnittliche Planungsdauer betrage für Verfahren nach diesem Gesetz 15 bis 18 Monate für Planfeststellungen bei Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen. Plangenehmigungen dauerten beim Straßenbau durchschnittlich 2,5 und beim Schienenwegebau 6,3 Monate. Dies lasse keine Unterschiede zu Verfahren erkennen, bei denen die Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes nicht angewendet werden.