Sicherheitsstandards für Bluttransfusionen dem EU-Recht anpassen
Berlin: (hib/RAB) Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Blut und Blutbestandteile sollen dem EU-Recht angepasst werden. Zu diesem Zwecke will die Bundesregierung das Transfusionsgesetz und arzneimittelrechtliche Vorschriften mit einem Gesetzentwurf (15/3593) ändern. Konkret wird die Aufbewahrungszeit für die Angaben zur Rückverfolgung von Blutprodukten bei der Herstellung sowie der Anwendung von 15 auf 30 Jahre verlängert. Blutdepots müssen nun ähnliche Qualitäts-, Sicherheits-, und Dokumentationsanforderungen wie Blutspendeeinrichtungen erfüllen. Außerdem will die Regierung ein bundesweites Register der Einrichtungen schaffen, die die Blutstammzellzubereitung herstellen. Der Leiter einer solchen Einrichtung muss künftig eine zweijährige Berufserfahrung besitzen. Weiter heißt es, mit dem Gesetzentwurf würden die Begriffe "Spende" und "Spendeeinrichtung" verdeutlicht. Die Herstellung bestimmter Blutprodukte in der Zahnarztpraxis oder im Operationssaal wird den Angaben zufolge erleichtert. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Änderungen zu zusätzlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 150.000 Euro führen.