Sonderregelung zugunsten der Unternehmer in den neuen Ländern verlängern
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will eine Regelung im Umsatzsteuergesetz bis zum 31. Dezember 2006 verlängern, nach der Unternehmer in den neuen Ländern mit einem Gesamtumsatz bis 500 000 Euro die Steuer nach den eingenommen und nicht nach den vereinbarten Entgelten berechnen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf (15/3595) hervor. Mit dieser Maßnahme sollten die Wachstums- und Beschäftigungsgrundlagen kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt werden. Die anhaltend schlechte Zahlungsmoral sowie der schwache Konjunkturverlauf würden insbesondere für sie zu einem existenzbedrohenden Problem.
Die Bundesregierung lehnt die Initiative ab. Sie verweist darauf, die Verlängerung der Sonderregelung sei bereits am 18. Juni vom Bundestag in einem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weitere Gesetze aufgenommen worden. Der vorliegende eigene Entwurf des Bundesrates sei damit überholt.