Auswirkungen der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung benennen
Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkungen einer Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung auf die deutsche Getreideproduktion stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3854). Die im Februar in Kraft getretene Änderung der Verordnung setze neue Grenzwerte für verschiedene Mykotoxine (Pilzgifte) wie Ochratoxin, Fumoniscine und für den Gehalt an Deoxynivalenol, jenen Giftstoff, der von den Schimmelpilzen gebildet wird und in Getreideerzeugnissen enthalten sein kann. Mykotoxine können sich den Angaben zufolge sowohl im Feld als auch nach der Ernte bilden und bei Menschen und Tieren zu Vergiftungserscheinungen führen. Getreide, Mais und Roggen seien bei feuchtem Wetter während der Blüte einem starken Befall durch Schimmelpilze ausgesetzt, heißt es weiter. Die Fraktion befürchtet, dass die neue Höchstmengenverordnung deutsche Landwirte bei der Vermarktung ihres Getreides benachteiligen kann. Ausländische Produzenten müssten zwar beim Import dieselben Auflagen erfüllen, an der Grenze sei aber nicht zu kontrollieren, ob die Partien in den Herkunftsländern verschnitten worden sind, während in Deutschland ein Verschneidungsverbot gelte.
Die Abgeordneten fragen unter anderem, ob es einem umfassenden Verbraucherschutz widerspricht, wenn ausländische Getreideprodukte, die keinem oder einem niedrigeren Grenzwert unterliegen, auf die deutschen Ladentheken kommen. Sie wollen ferner wissen, ob die Regierung deutsche oder europäische Fälle vorweisen kann, bei denen ein Verbraucher durch den Verzehr von mit Deoxynivalenol belasteten Nahrungsmitteln gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Die Regierung soll zudem sagen, ob die deutschen Getreidehersteller bei der Produktion von Vollkornlebensmitteln vor einem unkalkulierbaren Risiko stehen, da es nicht zu einer Anreicherung durch Deoxynivalenol kommen dürfe. Schließlich wird nach der Mykotoxin-Belastung der Ernte in diesem Jahr gefragt.