Im Bundestag notiert: Zusatzvergütung für Biomasseanlagen
Berlin: (hib/ALK) Die FDP erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (15/3864) nach der Zusatzvergütung für Biomasseanlagen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschränke die Privilegierung auf Biomassearten, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben anfallen und aufgrund der Ernte, der Konservierung oder der Nutzung in Biomasseanlagen aufbereitet und verändert wurden. Gleiche Abfallprodukte, die einem anderen Produktionsweg entstammen, seien von der Bonusregelung jedoch ausgenommen. Die Liberalen fordern die Bundesregierung auf, zu der Ungleichbehandlung von betroffenen Anlagenbetreibern und den ökologischen Nachteilen Stellung zu nehmen.