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244/2004
Stand: 15.10.2004
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Negative Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen zurzeit nicht belegt

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wirken sich Mobilfunkstrahlen nicht negativ auf die Gesundheit des Menschen aus, wenn die hierfür geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3906) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3744). Sie beruft sich dabei auf Empfehlungen anerkannter unabhängiger internationaler Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen sowie der deutschen Strahlenschutzkommission. Einzeln vorliegende Hinweise auf biologische Auswirkungen unterhalb oder in der Nähe der Grenzwerte will die Regierung nach eigenen Angaben durch weitere Forschungsanstrengungen klären. Auch wiesen Ergebnisse neuerer Studien darauf hin, dass Unterschiede bezüglich der Eindringtiefe und SAR-Verteilung zwischen Kindern und Erwachsenen zwar vorhanden seien, jedoch geringer als auf Grund älterer Modellierungen angenommen wurde. Der so genannte SAR-Wert, der jedem Handy zugeordnet werden kann, macht Aussagen über die Strahlungsintensität des Gerätes. Nach einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage hierzulande ist dieser Wert nur knapp einem Drittel der Bevölkerung bekannt. Nur bei etwa zwei Prozent der Befragten spiele bei der Kaufentscheidung des Handys die Strahlungsintensität eine Rolle.

Weiter verweist die Bundesregierung bei der von der Unionsfraktion nachgefragten Zurückhaltung der Hersteller, das Ökolabel "Blauer Engel" für strahlungsarme Mobiltelefone zu nutzen, auf deren ablehnende Haltung gegenüber dem Ökolabel. So erklärten Handyhersteller, dass mit dem "Blauen Engel" suggeriert werde, das entsprechend gekennzeichnete Handy sei gesundheitlich unbedenklicher als solche ohne das Ökolabel. Ferner begründeten diese ihre Ablehnung damit, dass es sich um einen globalisierten Markt handelt und die Geräte europäischen Vorgaben entsprechen. Auch werde das Prinzip, die SAR-Werte aus Vorsorgegründen abzusenken von den Herstellern nicht anerkannt. Laut Regierung mangelt es an der Bereitschaft mit dem "Blauen Engel" einen aktiven Beitrag zum vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz zu leisten. Sie fordert die Handyhersteller auf, die Entwicklung strahlungsärmerer Handys voranzutreiben und sich einer verstärkten Verbraucherinformation nicht zu verschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_244/01
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