Nationale Umweltstandards mit Novelle der Europäische Abfallpolitik stärken
Berlin: (hib/THB) Die EU will die nationalen Umweltstandards bei der Entsorgung von Abfällen stärken. Dies sieht der Vorschlag zu einer Novelle einer zehn Jahre alten EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen vor, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (15/3890) mitteilt. Die Novelle soll Veränderungen aufgreifen, die auf die neusten Entwicklungen beim "Basler Abkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung" der UN und einen "OECD-Ratsbeschluss über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der OECD" von 2001 zurückgehen. Sie schlägt unter anderem vor, dass Behörden nach vorheriger Unterrichtung einem Export von Abfällen widersprechen dürfen, wenn diese im Ausland nach niedrigeren Standards als im Exportland behandelt werden können. Mit dieser Regelung könnten deutsche Behörden verhindern, dass etwa zu hoch belastetes und nicht der Altholzverordnung entsprechendes Altholz aus Deutschland im Ausland zu Möbeln verarbeitet wird und in der Folge als Möbelbestandteil wieder nach Deutschland eingeführt werde. Auch möchte die EU verhindern, dass Abfall in die Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten gelangt, wenn für diese Übergangsfristen gelten und in Länder außerhalb der Gemeinschaft exportiert wird, wenn deren Behandlungsmethoden nicht EG-Standards entsprechen. Der Deutsche Bundestag hatte die Regierung im Mai 2004 aufgefordert, sich unter anderem für diese Belange einzusetzen (15/2957).