Bundesrat lehnt Gesetz zur Kinderbetreuung als "unseriös finanziert" ab
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat hält die Finanzierung der Kindertagesbetreuung, wie sie in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (15/3676) geregelt werden soll, für "unseriös" und lehnt das Gesetz deshalb ab. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (15/3986) hervor. Er äußert zudem Zweifel, dass die mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab dem Jahr 2005 verbundene Entlastung von 2,5 Milliarden Euro, die den Kommunen zugute kommen soll, tatsächlich in dieser Höhe eintreten werden. Nach den Vorstellungen der Länderkammer soll der Bund den Kommunen den durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz entstehenden Mittelbedarf direkt ausgleichen und darauf achten, dass ein vergleichbares Betreuungsangebot in den neuen Ländern sichergestellt wird.
Des Weiteren äußert die Länderkammer Bedenken mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Nach ihrer Auffassung ist der Bund zu einer solchen grundlegenden Umgestaltung der Kindertagesbetreuung mit hoher Regelungsdichte nicht befugt. Die vorgesehenen Zielsetzungen seien weder dafür notwendig, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, noch um die Rechts- und Wirtschaftseinheit nach dem Grundgesetz zu wahren. Weitere Kritik des Bundesrates zielt auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit drohenden oder tatsächlichen seelischen Behinderungen ab. Dazu habe die Regierung dazu bislang keine substanziellen Vorschläge vorgelegt, heißt es.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung den Vorwurf des Bundesrates zurück, den Ausbau der Kindertagesbetreuung unseriös finanzieren zu wollen. Für sie steht mit dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum kommunalen Optionsgesetz vom 30. Juni 2004 fest, dass die Kommunen mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab dem Jahr 2005 eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro erhalten werden. Nach dem Willen der Regierung soll sie zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und dem Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt werden. Weitere 2,5 Milliarden Euro sollen die Länder aus der Gewerbesteuer bereits im laufenden Jahr erhalten, ab 2005 rechnet die Regierung mit einem Betrag von über 3 Milliarden Euro. Zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 und der Koch-Steinbrück-Initiative kalkuliert sie die Entlastungen im Jahr 2007 auf ein Volumen von über 7 Milliarden Euro. Sie ist eigenen Angaben zufolge überzeugt, dass den Kreisen und kreisfreien Städten der notwendige Handlungsspielraum verbleibe, um den Ausbau bis 2010 zeitlich gestuft nach den jeweiligen öffentlichen Erfordernissen voranzutreiben. Auch wendet sich die Regierung gegen die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrates zum Kindertagesbetreuungsgesetz. Da der Gesetzentwurf den örtlichen Trägern der Jugendhilfe weder eine neue Aufgabe zuweise, noch den Verpflichtungsgrad einer bereits gesetzlich normierten Aufgabe ändere, nehme der Bund keine grundlegende Umgestaltung der Kindertagesbetreuung vor. Dem Anliegen des Bundesrates, die Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, pflichtet die Regierung bei. So enthalte der Gesetzentwurf verschiedene Regelungen mit dem Ziel, die Effektivität und die Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe zu steigern.