hib-Meldung
258/2004
Stand: 27.10.2004
Neue Aufsichtsregeln für Finanzkonglomerate einstimmig beschlossen
15/3641) nahm er in geänderter
Fassung einstimmig an. Die Abgeordneten hatten 20 gemeinsame
Änderungsanträge aller vier Fraktionen zu dem
Gesetzentwurf gebilligt. Unter Finanzkonglomeraten werden
Finanzgruppen verstanden, die ihre Dienstleistungen und Produkte in
verschiedenen Finanzbranchen anbieten. Kreditinstitute,
Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, die Teil eines
solchen Konglomerates sind, unterliegen bislang nur einer
gruppenweiten Beaufsichtigung. Geraten diese Konglomerate in
finanzielle Schwierigkeiten, kann dies nach Auffassung der
Regierung die Stabilität des Finanzsystems gefährden und
Sparern, Versicherten und Anlegern schaden. Dem Gesetzentwurf
zufolge soll die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht dafür zuständig sein, vor
allem die Solvabilität eines Finanzkonglomerats, also das
Verhältnis zwischen Prämien und Schäden einerseits
und Eigenkapital andererseits, zu beurteilen. Vorgesehen ist,
Informationspflichten für Unternehmen eines Finanzkonglomerats
festzulegen und Solvabilitätsanforderungen zu definieren. Das
Gesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom
Bundestag verabschiedet werden. Alle vier Fraktionen würdigten
im Ausschuss die Tatsache, dass es in den
Berichterstattergesprächen zu einem Einvernehmen über die
Regierungsvorlage gekommen ist. Die CDU/CSU-Fraktion stellte fest,
dass es bei den betroffenen Verbänden unterschiedliche
Auffassungen über die Einbeziehung von
Kapitalanlagegesellschaften in die neuen Aufsichtsregelungen
gegeben habe. Allerdings schreibe die EU-Richtlinie deren
Einbeziehung zwingend vor, obwohl sie unter reinen
Risikogesichtspunkten nicht erforderlich gewesen wäre. Auch
die so genannte 40-Prozent-Grenze bei gemischten Finanz- und
Industriekonglomeraten sei von Brüssel vorgegeben gewesen.
Danach fallen jene Konglomerate unter die Richtlinie, die sowohl
aus Finanzunternehmen als auch aus Industrieunternehmen bestehen.
Die Bundesregierung erklärte, sie wirke darauf hin, dass
Industriekonglomerate nicht unter die Richtlinie fallen. Auch gebe
es Ermessensspielräume für die Aufsicht bei den
gemischten Konglomeraten. Neben der Bilanzsumme, die bei
Finanzunternehmen andere Größenordnungen erreichen kann
als bei Industrieunternehmen, könnten weitere Indikatoren
herangezogen werden. Die Union wies darauf hin, dass in Europa
weniger als 100 Konglomerate von der Richtlinie betroffen seien, in
Deutschland seien es etwa zehn. Alle Firmen würden mit diesem
Gesetz keine Probleme haben. Bei der Aufsicht werde nun eine
Lücke geschlossen, damit in Zukunft "nichts passieren kann".
Die Sozialdemokraten wiesen auf die "weitestgehende
Übereinstimmung" mit den beteiligten Wirtschaftskreisen hin.
Durch eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie werde die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesichert.
Bündnis 90/Die Grünen und die FDP würdigten die gute
Zusammenarbeit aller Fraktionen bei diesem Gesetzentwurf.
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag
zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate
befürwortet. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Umsetzung der EU-Finanzkonglomeratrichtlinie (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/04