hib-Meldung
265/2004
Stand: 02.11.2004
FDP: Doppelte Staatsangehörigkeit von kostenträchtiger Bürokratie befreien
15/4074). Die Liberalen beziehen sich
darauf, bei Bürgern der Europäischen Union werde nicht
verlangt, vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige
Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn der jeweils andere
EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei der Einbürgerung von
Deutschen ebenso verfährt. Auf der Grundlage dieses
Gegenseitigkeitsprinzips erteilen deutsche Behörden deutschen
Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen
EU-Mitgliedstaates erwerben wollen, eine so genannte
Beibehaltungsgenehmigung. Diese Routineentscheidung
gemäß Paragraph 25 des deutschen
Staatsangehörigkeitsgesetzes verhindere, dass mit dem Erwerb
der neuen Staatsangehörigkeit die deutsche
Staatszugehörigkeit automatisch kraft Gesetzes verloren geht.
Die FDP kritisiert, der bislang zwingend erforderliche schriftliche
Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung sowie eine
Gebührenpflicht von 191 Euro beziehungsweise 255 Euro stelle
für die Betroffenen eine unverständliche Hürde dar.
Das gelte um vor allem dann, wenn die Einbürgerung in dem
anderen EU-Staat kostenlos sei. Nach Meinung der Liberalen sollte
daher künftig ein förmlicher Antrag auf
Beibehaltungsgenehmigung im Bereich von EU-Mitgliedstaaten, die
sich dem Gegenseitigkeitsprinzip verpflichtet haben, entfallen. Im
Antrag wird darauf verwiesen, bereits in der gemeinsamen
deutsch-französischen Erklärung zum vierzigsten Jahrestag
des Elysée-Vertrages sei der weitere Abbau
bürokratischer Hindernisse konkret angesprochen worden.
Berlin: (hib/WOL) Abschaffen will die FDP kostenträchtige
bürokratische Formalien bei doppelter Staatsangehörigkeit
für Deutsche. Dies erklärt die Fraktion in einem Antrag
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_265/01