hib-Meldung
265/2004
Stand: 02.11.2004
Regierung droht Energieversorgern mit Missbrauchsverfahren
15/4069) zur Stellungnahme des
Bundesrats zum Regierungsentwurf zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts (15/3923) hervor. Die Kompetenzen der
Regulierungsbehörde seien dabei begrenzt und dienten lediglich
dazu, das privatrechtlich ausgestaltete System von Erzeugung,
Vergütung und Abrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
durch erhöhte Rechtssicherheit zu stabilisieren und zu
sichern. Die Behörde soll nach Meinung der Regierung dazu
beitragen, dass die Informationsunterschiede zwischen einzelnen
Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Betreibern von
Elektrizitätsversorgungsnetzen nicht zu ungerechtfertigten
Kostennachteilen für die Netznutzer führen. In ihrer
Gegenäußerung der Regierung (15(4068) zur Stellungnahme
des Bundesrates zur geplanten Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts (15(3917) schreibt die Regierung, mit der
Umsetzung europäischer Vorgaben werde in vielen Bereichen
Neuland betreten. Ziel sei es, ein auf die deutschen
Verhältnisse optimal zugeschnittenes Regulierungssystem zu
installieren. Hauptaufgabe der Regulierungsbehörde werde
kurzfristig der Aufbau einer durchsetzungsstarken
Missbrauchsaufsicht sein. Im Hinblick auf die Erhöhungen der
Entgelte für den Netzzugang vor Inkrafttreten des neuen
Ordnungsrahmens werde die Behörde angewiesen werden, sofort
nach Inkrafttreten des Gesetzes Missbrauchsverfahren zu
eröffnen. Darüber hinaus werde die Regierung einen
Vorschlag unterbreiten, wonach bis zum Inkrafttreten einer
Anreizregulierung Erhöhungen der Netzzugangsentgelte genehmigt
werden müssen. Parallel seien die Voraussetzungen zu schaffen,
um eine derartige Anreizregulierung einzuführen. Dabei sei
dann zu prüfen, mit welchen Aufsichtsinstrumenten diese
Regulierung sichergestellt werden kann. Die Regierung nimmt nach
eigenen Angaben zur Kenntnis, dass sich eine Mehrheit der
Länder für ihre Beteiligung an den Vollzugsaufgaben der
Netzregulierung ausspricht. Es sei nicht zu verkennen, heißt
es weiter, dass die Länder mit der Wahrnehmung der Kartell-
und Energieaufsicht in der Vergangenheit Kompetenz erworben
hätten. Dennoch meint die Regierung, dass ein
ausschließlicher Vollzug durch eine
Bundesregulierungsbehörde die sachgerechte Lösung sei, um
einheitliche Wettbewerbsbedingungen und klare Zuständigkeiten
zu gewährleisten. Sie erklärt überdies, ein
zügiger Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens sei
"wünschenswert", wobei sie gegebenenfalls Vorschläge
für einvernehmliche Lösungen unterbreiten werde.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält es für
erforderlich, dass die künftige Bundesregulierungsbehörde
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post auch
auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien tätig werden kann.
Dies geht aus ihrer Gegenäußerung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_265/04