Sachverständige nehmen Entschädigungsrechtsänderung unter die Lupe
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes (15/3944) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Dienstag, dem 9. November. Aus dem Entschädigungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, werden Entschädigungen vor allem für Enteignungen in der DDR nach 1949 gezahlt. Bei den Einnahmen des Fonds, unter anderem Zahlungen der Gebietskörperschaften im Falle nicht zurückgegebenen Grund und Bodens, muss nach Auffassung der Fraktionen eine Frist gesetzt werden, um den Finanzbedarf des Fonds zu decken und einen höheren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu vermeiden. Die Koalition will nun gesetzlich vorgeben, dass die Forderungen des Entschädigungsfonds innerhalb von fünf Jahren, nachdem eine Entscheidung über Entschädigung oder Schadensersatz getroffen wurde, spätestens aber bis zum Jahresende 2009, beglichen werden müssen. Zu dieser Problematik werden sich Mischa Woitschek vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag, der Präsident des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Horst-Dieter Kittke, der Präsident des Sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Johannes Kimme, Professor Richard Motsch von der Universität Gießen sowie die Stadkämmerer aus Leipzig und Frankfurt an der Oder äußern. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 400 im Paul-Löbe-Haus und soll bis 15 Uhr dauern.