SPD und Bündnisgrüne starten neuen Anlauf für die Juniorprofessur
Berlin: (hib/THB) Die Koalitionsfraktionen wollen die Juniorprofessur mit einem neuen Gesetzentwurf (15/4132) bundesrechtlich absichern und Rechtsunsicherheiten für befristet beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter an Hochschulen beseitigen. Sie reagieren damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Juli 2004. Das Gericht hatte das "5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes" vom Februar 2002 für nichtig erklärt und damit die Juniorprofessur und das neue Zeitvertragsrecht gekippt.
Laut Gesetzentwurf hatten zehn Bundesländer ihre jeweiligen Landeshochschulgesetze bereits an das Hochschulrahmengesetz in der vom BVerfG beanstandeten Fassung angepasst. Diesen sei durch das Urteil der Karlsruher Richter die Grundlage entzogen, so die Koalition. Darüber hinaus sei durch das Urteil der Sachgrund für befristete Verträge entfallen, die seit dem 23. Februar 2002 geschlossen wurden. Der neue "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich" sieht nun vor, die Juniorprofessur und das Zeitvertragsrecht wieder einzuführen. Dabei werde jedoch die Kritik der Verfassungsrichter aufgegriffen und eingearbeitet, so die Koalition.