Regierung berät Verordnung zur guten fachlichen Praxis bei Gen-Pflanzen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung berät eigenen Angaben zufolge zurzeit den möglichen Inhalt einer Rechtsverordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau von und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Die Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung sehe das am 18. Juni 2004 vom Bundestag beschlossene Gentechnikgesetz vor. Weiter heißt es in der Regierungsantwort (15/4218) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4070), man werte derzeit eine Vielzahl von Studien aus, bei denen die fachliche Qualität maßgeblich sei. Sie bezieht sich in ihren Ausführungen auf eine Bemerkung der Fragesteller, die eine Untersuchung des Ökoinstituts e.V. zur Aufstellung von Regeln zur Umsetzung der Koexistenz bei gentechnisch veränderten Organismen als wissenschaftlich nicht neutral moniert hatten. Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte das Ökoinstitut nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2003 mit einer Einschätzung darüber beauftragt, welche Regelungen zur guten fachlichen Praxis aus seiner Sicht erforderlich sind und darüber hinaus auch Studien des Forschungsinstituts für biologischen Landbau zum allgemeinen Erkenntnisgewinn über die Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen herangezogen. Die Studien hätten als Grundlage für eine interne Arbeitsgruppe des Verbraucherschutzministeriums gedient, Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis zu erarbeiten. In Zusammenhang mit der Ressortabstimmung über die Rechtsverordnung habe im September dieses Jahres auch eine Anhörung stattgefunden, an der unter anderem Experten aus öffentlichen und privaten Wissenschaftseinrichtungen beteiligt gewesen seien. Hierbei handelte es sich etwa um den Lehrstuhl für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der TU München, dem Botanischen Garten der Universität Bern, das Ökologiezentrum der Universität Kiel sowie das Öko-Institut. Die Ergebnisse der dabei erörterten pflanzenbaulichen Fachfragen sollen nun in die geplante Verordnung der Bundesregierung einfließen.