hib-Meldung
304/2004
Stand: 08.12.2004
Liberale fordern praktikable Novelle zur Düngeverordnung
15/4432) erklären, solle die
Bundesregierung vorhandene Spielräume der EU-Richtlinie im
Interesse der Landwirtschaft nutzen, aber nicht über die von
der EU geforderten Regelungen hinaus gehen. Die Richtlinie schreibe
den Schutz von Gewässern in besonders sensiblen Gebieten vor.
Bei ihrer angestrebten Umsetzung mit der 1996 in Kraft getretenen
Düngeverordnung ist die Bundesregierung aus Sicht der Fraktion
über die EU-Nitratrichtlinie hinausgegangen. So gelte die
Verordnung nicht nur für besonders sensible Gebiete, sondern
flächendeckend. Damit seien für die Landwirtschaft und
den Gartenbau in Deutschland flächendeckend strenge
Anforderungen zum Schutz der Gewässer verbunden. Die
Abgeordneten greifen mit ihrer ablehnenden Haltung zu einer
umfassenden Novellierung der Düngeverordnung einen
Entschließungsantrag des Bundesrates auf. Danach hält
die Länderkammer die Regelungsdichte der durch die
Bundesregierung jüngst vorgelegten Verordnung für in der
Praxis nicht mehr beherrschbar. Die Regierung solle sich nur auf
die sich unmittelbar aus der EU-Nitratrichtlinie ergebenden
umsetzungsrelevanten Tatbestände konzentrieren, so die
Länderkammer.
Berlin: (hib/SAS) Bei der weiteren Umsetzung der
EU-Nitratrichtlinie befürchtet die FDP-Fraktion einen
nationalen Alleingang Deutschlands. Dieser könne zu Lasten der
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und des Gartenbaues
hierzulande gehen. Wie die Liberalen in ihrem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/02