hib-Meldung
306/2004
Stand: 10.12.2004
Im Bundestag notiert: Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen Pflegeversicherung
15/4375). Das Bundesverfassungsgericht
hatte damals dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2004 eine
Neuregelung zu treffen, weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar
sei, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder
betreuen und erziehen, einen gleich hohen Beitrag zahlen
müssen wie kinderlose Mitglieder. Die Regierung weist auf das
vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Berücksichtigung der
Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
(15/3671) hin, aufgrund dessen
kinderlose Pflegeversicherte ab 2005 einen um 0,25
Beitragssatzpunkte höheren Beitrag zahlen müssen. Die
Regierung prüft in dem Bericht auch die Auswirkungen des
Urteils auf die anderen Zweige der Sozialversicherung und kommt zu
dem Ergebnis, dass entsprechende Konsequenzen dort nicht zu ziehen
sind.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Bericht zur
Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen
Pflegeversicherung vom 3. April 2001 für andere Zweige der
Sozialversicherung vorgelegt (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_306/06