hib-Meldung
313/2004
Stand: 16.12.2004
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes erleichtern
15/4493) soll nach dem Willen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen das Verwaltungshandeln des
Bundes transparenter werden. Der Entwurf regelt die
Einschränkungen des Informationszugangs unter
Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes.
Einschränkungen gibt es danach in Bezug auf den Schutz von
besonderen öffentlichen Belangen, bei behördlichen
Entscheidungsprozessen, bei personenbezogenen Daten, beim Schutz
des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen. Dabei wird der Zugang durch einen
Kriterienkatalog unterschiedlich stark oder auch völlig
eingeschränkt. Die Initiative entspreche einem sich wandelnden
Verwaltungsverständnis, erklären die Fraktionen. So trete
neben das autoritative Handeln des Staates zunehmend eine
konsensorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürger. Das
erfordere eine gleichgewichtige Informationsverteilung. Durch die
neuen Informationszugangsrechte erwarten die Parlamentarier eine
verbesserte Kontrolle staatlichen Handelns und damit auch ein
Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Nicht zuletzt werde das
Gesetz zur europäischen Integration beitragen, heißt es
zur Begründung. So gebe es bereits vergleichbare Gesetze nicht
nur in den meisten EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf EU-Ebene.
Zusätzliche Personalkosten würden beim Bundesbeauftragten
für den Datenschutz in einer Größenordnung von zwei
bis drei Stellen im höheren Dienst sowie zwei Stellen im
gehobenen Dienst entstehen.
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Zugangs zu Informationen des Bundes (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_313/01