hib-Meldung
002/2005
Stand: 03.01.2005
Regierung: Es gibt keine genaue Zahl der Nadelstichverletzungen
15/4582) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4440) unter Berufung auf
entsprechende Statistiken der Landesunfallkassen und der
Bundesgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege. Allerdings bestehe in Deutschland kein
flächendeckendes System zur Erfassung von
Nadelstichverletzungen. Die genaue Zahl dieser Verletzungen sei
daher nicht bekannt. In die Unfallstatistiken gingen nur Fälle
ein, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur
Folge haben. Bei der weitaus überwiegenden Zahl aller
Nadelstichverletzungen sei dieses Kriterium jedoch nicht
erfüllt. Die wichtigsten durch Blut übertragbaren
Infektionen bei medizinischem Personal, die durch
Nadelstichverletzungen entstehen können, seien die Hepatitis B
und C und die HIV-Infektion. Das Kernstück der Maßnahmen
gegen Nadelstichverletzungen bildet aus der Sicht der Regierung die
2003 beschlossene "Technische Regel für Biologische
Arbeitsstoffe 250". Sie sei das geeignete Instrumentarium für
eine gezielte Reduktion des Infektionsrisikos. Die Vorschrift sei
seit einem Jahr in Kraft; Erkenntnisse über die Auswirkungen
sind nach etwa zwei Jahren zu erwarten, so die Regierung weiter.
Allerdings werde zurzeit vom Arbeitsministerium hierzu eine
"Metaanalyse" gemacht, die im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein
werde.
Berlin: (hib/BES) Jährlich werden etwa 200 bis 250
blutübertragbare Viruserkrankungen, die meistens aufgrund von
Nadelstichverletzungen entstehen, als Berufskrankheit anerkannt.
Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_002/02