hib-Meldung
026/2005
Stand: 26.01.2005
"Folterverbot gilt auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus"
15/4396) annahm. Einigkeit herrschte
darüber, dass die jüngsten Diskussionen über die
Legitimität von Folter nicht nachvollziehbar seien. Im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus würden sicher geglaubte
Normen und Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und
verbotene Verhörmethoden zum legitimen Mittel der
Gefahrenabwehr erklärt. Die SPD betonte, die internationale
und auch die deutsche Diskussion habe die Besorgnis über
Folterzustände deutlich werden lassen. Die jüngst bekannt
gewordenen Vorfälle bei der britischen Armee in Irak
hätten dies noch einmal unterstrichen. Die
Bündnisgrünen erklärten, das Folterverbot habe
"absolut und ausnahmslos zu gelten". Die CDU/CSU machte deutlich,
sie teile die Auffassung der Koalition weitgehend. Allerdings sei
der Fall des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang
Daschner, dem Entführer eines Kindes bei der Vernehmung die
"Zufügung von Schmerzen" zu anzudrohen, um das Versteck des
Kindes zu erfahren und sein Leben zu retten, nicht nur zeitlich
überholt, weil das Urteil inzwischen vorliege. Die
Äußerungen im Koalitionsantrag seien auch nicht korrekt.
Die gesamte deutsche Rechtswissenschaft habe eindeutig die Folter
abgelehnt. Einen anderen Eindruck zu erwecken, sei falsch und werde
der Situation nicht gerecht. Ein Antrag der FDP (15/3507), der sich für eine
zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
aussprach, wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Die
CDU/CSU stimmte für die Initiative. Das Zusatzprotokoll sieht
vor, eine vorbeugende Komponente des internationalen Schutzes vor
Folter zu schaffen. Bisher seien, so die Liberalen, in den
internationalen Menschenrechtskonventionen lediglich
nachträgliche Verfahren vorgesehen, die sich mit bereits
zurückliegenden Vorfällen oder Vorwürfen von
Menschenrechtsverletzungen befassen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll im In- und Ausland
deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus gilt. Dies beschloss der
Menschenrechtsausschuss am Mittwochnachmittag mit den Stimmen von
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der
CDU/CSU, indem er einen entsprechenden Antrag der
Koalitionsfraktionen (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_026/01