Öffentliche Anhörung zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Am Montag, 8. März 2004, führt der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, Platz der
Republik, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal PRT 3 N 001
(Sitzungssaal der Fraktion der CDU/CSU, von 11:00 bis 16:00 Uhr
eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines
Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren-Energien im
Strombereich" – Bundestags-Drucksache
15/2327 – durch.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.September 2001
zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt.
Ferner sollen die Rahmenbedingungen für Strom aus erneuerbaren
Energiequellen vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung sowie den aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom
29. März 2000 resultierenden Erfahrungen modifiziert und
fortentwickelt werden.
Nähere Informationen zur Anhörung einschließlich
der eingeladenen Sachverständigen, Behörden,
Verbände und Organisationen entnehmen Sie bitte der
Tagesordnung. Diese kann zusammen mit dem Fragenkatalog unter der
Adresse www.bundestag.de/gremien15/a15
im Internet abgerufen werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924)
anzumelden.
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