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Juni 01/1998
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Ökosteuer abgelehnt

(um) Die Forderung der Bündnisgrünen, die Bundesregierung soll schnellstmöglich ein Klimaschutzaktionsprogramm vorlegen, welches unter anderem einen Vorschlag zum Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform enthält, hat der Bundestag am 29. Mai abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (13/10828), einen Entschließungsantrag der Fraktion (13/8993) zu einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik auf der Basis des vierten Berichts der interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" (13/8936) zurückzuweisen. Die Unterrichtung selbst wurde zur Kenntnis genommen.
Im Fachausschuß machte die CDU/CSU zuvor deutlich, sie lehne den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, da dieser viele unrichtige Feststellungen sowie falsche und überholte Forderungen enthalte. Ferner sprachen sich die Unionsfraktionen eindeutig gegen eine ökologisch-soziale Steuerreform aus. Natürlich benötige die Bundesrepublik ökologische Elemente im Steuersystem. Aber Lohnzusatzkosten über solche ökologischen Elemente finanzieren zu wollen, funktioniere auf Dauer nicht. Von seiten der F.D.P. wurde ergänzt, ökologische Steuern funktionierten dann, wenn sie eine Lenkungsfunktion hätten. Dies bedeute aber, daß ihr Aufkommen langfristig sinke. Damit ließen sich aber die Sozialsysteme nicht finanzieren. Wenn dann auch noch die Umstrukturierung des Energie- und Verkehrssektors über diese Steuern finanziert werden solle, hätte das eine Mehrbelastung der Bürger zur Folge und dies lehne die Fraktion ab.
Die SPD stimmte dem Entschließungsantrag von der Tendenz her zu. Zu einer Reihe von Einzelforderungen wie zum Beispiel zur kostendeckenden Vergütung für Photovoltaikstrom gebe es aber abweichende Ansichten.
Die Bündnisgrünen betonten, ihr Ziel sei es, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dazu gehöre neben anderen Maßnahmen als zentrales Instrument auch die ökologisch-soziale Steuerreform. Über die Senkung der Lohnnebenkosten und die Stabilisierung der Sozialsysteme hinaus sollten mit dieser Steuerreform auch Mittel erwirtschaftet werden, um sie als Anschubfinanzierung für die notwendige Wende in der Energiewirtschaft und im Verkehr einzusetzen.
Das Parlament lehnten zudem einen Entschließungsantrag der SPD (13/7258) zur Großen Anfrage "Umsetzung der Selbstverpflichtung deutscher Wirtschafts- und Industrieverbände zum Klimaschutz" (13/3988,13/6704) der Fraktion ab. Mit dem Antrag sollte die Regierung aufgefordert werden, freiwillige Selbstverpflichtungserklärung deutscher Wirtschafts- und Industrieverbände zum Klimaschutz endgültig an den Vorstellungen der EG-Kommission über Umweltvereinbarungen zu orientieren. Außerdem sollten diese Selbstverpflichtungen nach dem Willen der Sozialdemokraten durch zusätzliche ökonomische Instrumente flankiert, die notwendigen Maßnahmen zur CO2-Emissionsminderung auch im Verkehrssektor ergriffen und die Wärmenutzungsverordnung verabschiedet werden.
Im Fachausschuß erklärten die Unionsfraktionen, bei der SPD gebe es immer noch das Fehlverständnis, nur mit Ordnungsrecht und Belastungen der Wirtschaft sei weiterzukommen. Die CDU/CSU setze hingegen darauf, daß die betroffene Wirtschaft möglichst viel investiere, um die Umweltschutzziele zu erreichen. Gerade wenn produktionsorientierter Umweltschutz vorangetrieben werden sollte, dürfe ihr die dazu erforderlichen Mittel nicht vorher zwangsweise abgenommen werden.
Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, sie wende sich im Grundsatz nicht gegen das Instrument der Selbstverpflichtung, formuliere nur die Bedingungen ein Stück weit härter. Die Fraktion lehne sich dabei an die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Kommission an, die eindeutig klarstellten, Selbstverpflichtungen seien mit Monitoring, Kontrolle und einer Androhung, Ordnungsrecht zu vollziehen, auszustatten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801053a
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