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Juli 02/1998
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Gegen Kontrollgebühr

(hh) Gegen eine Gebühr für Überwachungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Marktordnungsbereich hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß am 17. Juni ausgesprochen. Damit lehnten die Abgeordneten einvernehmlich einen Vorschlag des Bundesrechnungshofes ab, der die Einführung einer solchen Gebühr gefordert hatte.
Danach sollte das Landwirtschaftsministerium dem Betrieb eine Gebühr in Rechnung stellen, bei dem Waren untersucht oder Kontrollen durchgeführt wurden. Der Rechnungshof vertrat die Auffassung, daß nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein Mitgliedstaat diese Kosten auf die Unternehmen umlegen dürfe und die Verwaltung "grundsätzlich" alle verfügbaren Einnahmequellen ausschöpfen müsse. Da dies bisher nicht geschehen sei, würden dem Bundeshaushalt jährlich Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die Regierung erklärte, daß nach ihren Untersuchungen kein EU-Mitgliedstaat eine solche Gebühr erhebe. Deshalb würden nach Einführung einer Marktordnungsgebühr für die Bundesrepublik Deutschland den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen. Dem schlossen sich die Parlamentarier an. Für sie war es besonders wichtig, daß die Wettbewerbsgleichheit der deutschen Betriebe gegenüber ihren europäischen Konkurrenten nicht beeinträchtigt werden dürfe.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802054a
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